IT-Investitionen müssen Sie nicht allein stemmen
Ob neue Server, Software-Einführung, IT-Sicherheit oder Digitalisierungsprojekt: Für viele IT-Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen gibt es öffentliche Förderprogramme – auf Landes- und Bundesebene. In der Praxis scheitert die Nutzung selten an der Förderfähigkeit, sondern am Aufwand: Welches Programm passt? Was ist förderfähig? Wie läuft der Antrag? Genau dabei unterstützen wir Sie – und setzen das geförderte Projekt anschließend auch technisch um.
Der BIG-Digital: Förderung für Brandenburger KMU
Das für unsere Region wichtigste Programm ist der Brandenburgische Innovationsgutschein (BIG-Digital). Er fördert Digitalisierungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen in Brandenburg und kann für IT-Investitionen, Software-Einführungen und Digitalisierungsberatung genutzt werden. Die konkreten Konditionen und Fördersätze richten sich nach den jeweils aktuellen Programmbedingungen – wir prüfen für Sie, was in Ihrem Fall möglich ist, bevor Sie Zeit in einen Antrag investieren.
Förderfähige Vorhaben – typische Beispiele
- Digitalisierung von Prozessen: Einführung von Branchensoftware, digitaler Dokumentenverarbeitung oder Workflow-Automatisierung
- IT-Sicherheit: Maßnahmen zur Absicherung von Systemen und Daten
- Beratungsleistungen: Digitalisierungsstrategie und Umsetzungsbegleitung
- Pflege & Sozialwirtschaft: branchenspezifische Programme – Details in unserem Beitrag zu IT-Fördermitteln für Pflegedienste in Brandenburg
So begleiten wir Ihr Fördervorhaben
1. Förderfähigkeits-Check
Wir prüfen Ihr Vorhaben und Ihre Unternehmensdaten gegen die aktuellen Programmbedingungen – ehrlich, auch wenn eine Förderung nicht passt.
2. Projektkonzept
Wir beschreiben das IT-Vorhaben so, wie es Fördergeber erwarten: Ziele, Maßnahmen, Kosten und Nutzen.
3. Antragsbegleitung
Wir stellen die technischen Unterlagen und Angebote zusammen und unterstützen Sie beim Antragsprozess.
4. Umsetzung
Nach der Bewilligung setzen wir das Projekt technisch um – termingerecht und dokumentiert.
5. Nachweis
Wir liefern die technische Dokumentation für den Verwendungsnachweis gegenüber dem Fördergeber zu.
Wichtig: erst bewilligen lassen, dann starten
Ein Grundprinzip fast aller Programme: Das Vorhaben darf in der Regel erst nach Bewilligung beginnen. Wer Hardware bestellt oder Verträge unterschreibt, bevor der Bescheid da ist, verliert meist den Anspruch. Sprechen Sie uns deshalb vor einer geplanten IT-Investition an – die Prüfung kostet Sie nichts und kann bares Geld wert sein.
Beratung und Umsetzung aus einer Hand
Unser Vorteil gegenüber reinen Fördermittelberatern: Wir begleiten nicht nur den Antrag, sondern setzen das Projekt anschließend um – von der Digitalisierungsberatung über die Einführung von Business-Software bis zur laufenden Betreuung im Rahmen unserer Betreuungspakete. So gibt es keine Reibungsverluste zwischen Konzept, Antrag und Realität.
Häufig gestellte Fragen
Der Brandenburgische Innovationsgutschein (BIG-Digital) fördert Digitalisierungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen in Brandenburg. Er kann für IT-Investitionen, Software-Einführungen und Digitalisierungsberatung genutzt werden.
Fördersätze und Höchstbeträge richten sich nach den jeweils aktuellen Programmbedingungen und Ihrem konkreten Vorhaben. Im Förderfähigkeits-Check nennen wir Ihnen die realistischen Größenordnungen für Ihren Fall – auf Basis der aktuell gültigen Richtlinien.
Wir begleiten den gesamten Antragsprozess: Projektbeschreibung, technische Unterlagen, Angebote und Nachweise. Die formale Antragstellung erfolgt durch Ihr Unternehmen – wir bereiten alles so vor, dass der Aufwand für Sie minimal bleibt.
In der Regel nein – ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt bei den meisten Programmen zum Verlust der Förderung. Sprechen Sie uns deshalb an, bevor Sie bestellen oder Verträge unterschreiben.